Erstellung eines Lehrbuchs des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts
Das Werk wird Perspektiven des Zivil-, Aufsichts- und Steuerrechts miteinander verbinden und gleichzeitig Bezüge zum internationalen Recht, zum Europarecht und zu anderen Wissenschaftsdisziplinen (insb. den Sozialwissenschaften) aufzeigen.
Ein Bedarf für ein derartiges Lehrbuch besteht sowohl in der Ausbildung (Schwerpunktbereiche an juristischen Fakultäten, aber auch Master- und Weiterbildungsstudiengänge) als auch in der Rechtspraxis (Richter, Beamte und Angestellte der Aufsichts- und Finanzbehörden, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater) und der Rechtswissenschaft. Darüber hinaus wäre es für Stifter, potentielle Stifter und Organmitglieder von Stiftungen von Relevanz.
Im Stiftungsrecht ist es in den letzten Jahren zu tiefgreifenden Veränderungen gekommen, die teilweise auf Gesetzesänderungen, teilweise aber auch auf Änderungen der Rechtsprechung und Verwal-tungspraxis beruhen. Ein rechtsgebietsübergreifendes Werk zur Einführung in das Stiftungsrecht fehlt bislang. Insbesondere reichen die durchaus vorhandenen Handbücher und Kommentare nicht aus, da ihnen die für eine einführende Lektüre erforderliche Übersichtlichkeit fehlt und insbesondere in den Kommentaren eine gebietsübergreifende Darstellung mit der Orientierung am jeweils zu kommentierenden Paragraphen schwer in Einklang zu bringen ist. Eine Darstellung, die sowohl das Stiftungs- als auch das Gemeinnützigkeitsrecht umfasst, fehlt bislang vollständig, obwohl das Stiftungsrecht der gemeinnützigen Stiftungen
– nicht erst seit den Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts vom Februar 2013 – nicht mehr vollkommen abgekoppelt vom Konzept der §§ 51-68 AO behandelt werden kann.
In einer ersten Bearbeitungsphase erfolgt eine Sammlung, Sichtung und Aufarbeitung des relevanten Rechtsstoffs einschließlich seiner historischen Entwicklung. In einer zweiten Projektphase werden die konkreten Streitpunkte und Grundprobleme aus den einzelnen Teilbereichen erschlossen. Auf der Grundlage dieser Arbeiten soll in einer dritten Phase das Lehrbuch verfasst werden; parallel wird eine Sammlung von Schul- und Beispielfällen durchgeführt, die entweder als Teil des Lehrbuchs oder in einem eigenständigen Buch veröffentlicht werden sollen.